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   BVerwG, 12.10.1984 - 2 WD 12.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2640
BVerwG, 12.10.1984 - 2 WD 12.84 (https://dejure.org/1984,2640)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1984 - 2 WD 12.84 (https://dejure.org/1984,2640)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1984 - 2 WD 12.84 (https://dejure.org/1984,2640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Homosexuelle Handlungen - Widerstandsunfähiger Jugendlicher - Dienstvergehen - in Vorgesetztenstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WBO § 54 Abs. 5, § 34 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 262
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 17.10.1986 - 2 WD 21.86

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexueller Mißbrauch eines Kindes -

    Ein Soldat in Vorgesetztenstellung erleidet durch den sexuellen Mißbrauch eines Kindes eine so hohe Einbuße an Achtungswürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit, daß er im allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (Bestätigung BVerwG, 12.10.1984, 2 WD 12 /84, BVerwGE 76, 262).

    Da ein Soldat mit Vorgesetzteneigenschaft auch im Dienst, insbesondere gegenüber untergebenen Wehrpflichtigen, Verantwortungsbewußtsein und Selbstbeherrschung auf sexuellem Gebiet zu zeigen hat, ist seine Einbuße an Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit durch eine Pflichtwidrigkeit der erwähnten Art so hoch einzuschätzen, daß er im allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und nur in minderschweren Fällen oder bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (BVerwG NJW 1982, 1660 [BVerwG 27.11.1981 - 2 WD 25/81] = NZWehrr 1983, 30; BVerwGE 76, 262 = NZWehrr 1985, 159; BVerwG Urteil vom 6. August 1985 - 2 WD 14/85 - vgl. auch BVerwGE 53, 47; 73, 231) [BVerwG 22.07.1981 - 1 D 41/80].

  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Pflichtwidrigkeiten der erwähnten Art sind in aller Regel als so gravierend anzusehen, dass ein aktiv im Dienst der Bundeswehr stehender Soldat mit Vorgesetzteneigenschaften im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar wird und nur bei Vorliegen besonderer Milderungsgründe noch in seinem Dienstverhältnis verbleiben kann (vgl. zu bisherigen Fällen des sexuellen Missbrauchs an Kindern im außerdienstlichen Bereich: Urteile vom 27. November 1981 - BVerwG 2 WD 25.81 - , vom 12. Oktober 1984 - BVerwG 2 WD 12.84 - , vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 21.86 - , vom 29. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 18.90 - , vom 14. April 1994 - BVerwG 2 WD 8.94 - und vom 11. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 26.94 -).
  • VG Lüneburg, 03.06.1999 - 1 A 141/97

    Homosexualität ist kein Grund, die Übernahme eines bewährten Zeitsoldaten in das

    Die getroffene Entscheidung der Beklagten ist bei dieser Lage der Dinge vor allem auch angesichts dessen nicht nachvollziehbar, daß sich offenbar homosexuelle Soldaten ohnehin schon in der Bundeswehr befinden und dort - trotz entsprechender Vorfälle - überwiegend auch verbleiben dürfen, wie den dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen zu entnehmen ist (BVerwGE 73, 66 - Beförderungsverbot - ; 76, 52 - Verweigerung von Sicherheitsbescheiden - ; BVerwG JZ 1976, 444; BVerwGE 76, 262 - minderschwerer Fall von Homosexualität führt zum Verbleiben im Dienstverhältnis - ; BVerwG, NZWehrR 1987, 8o f.; BVerwG, 1. Disziplinarsenat, Entsch. v. 1.3.1977 - I D 69.76 - / Dienstgradherabsetzung).
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